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Vorabinfos:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. "Wir betonen hiermit ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte von gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf allen unserem Web angeschlossenen Seiten inklusive aller Unterseiten und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen.. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner von AmunSystems und deren angeschlossenen Seiten aus führen. Alle auf unseren Webseiten aufgeführten Warenzeichen werden anerkannt."




Allgemeine Geschäftsbedingungen der AmunSystems



Bitte sehen Sie auch auf diese Seiten: Fernabsatzgesetz

§1
Allgemeine Bedingungen
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und durch AmunSystems schriftlich bestätigt worden ist.
2. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und für Reparaturen der Lieferungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AmunSystems.

§2
Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsabschluß, Angebotsunterlagen
1. Angebote von AmunSystems sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn AmunSystems eine Bestellung schriftlich oder fernschriftlich bestätigt hat und der Kunde die Ware bezahlt hat.
2. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von AmunSystems. Urheberrechtliche Verwertungszwecke stehen allein AmunSystems zu. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in schriftlichen Unterlagen sowie Modell, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen AmunSystems hergeleitet werden können.

§3
Preise
1. Unsere Preise sind ohne MwSt angegeben, da wir keine MwSt berechnen. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern die Lieferung zur Empfangsstation nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.
2. Die vereinbarten und in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich (ausschließlich Druckfehler). Nimmt der Käufer jedoch die angebotene Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
3. Nicht vorhersehbare Änderung von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, sowie Währungsparitäten berechtigt AmunSystems zu einer entsprechenden Preisanpassung.

§4
Zahlungsbedingungen
1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen rein netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum zahlbar.
2. Die Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten
3. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstag an, vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens vorbehalten.
4. Zahlungen haben ausschließlich an uns zu erfolgen, Leistungsort ist unsere Geschäftsstelle.
5. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprozeß, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. Gegenansprüche berechtigen den Käufer nur dann zur Zurückhaltung oder zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Bezahlt der Kunde im solchen Fall alle fälligen Forderungen nicht innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen, bzw. leistet er nicht die geforderte Vorauskasse, so sind wir berechtigt, die noch bestehenden Verträge zu kündigen oder von den Verträgen zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall, daß Wechsel gegeben wurden. In diesem Fall sind wir ebenfalls berechtigt, eine noch nicht bezahlte Lieferung wieder in den unmittelbaren Besitz zu nehmen. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, unseren verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen geltend zu machen und uns gegebene Sicherheiten zu verwerten. In der Art der Verwertung und der Sicherheiten sind wir frei. Für Verschulden bei der Verwertung haften wir nur für Vorsatz.
8. Unsere Gesamtforderungen aus allen, mit den Kunden geschlossenen Verträgen werden sofort fällig bei:
a) Abnahmeverweigerung des Ware auch bei Teillieferungen
b) Ablehnung geforderter Akzepte
c) Nichterfüllung von Verpflichtungen aus früheren Geschäften
d) bei Geschäftsveräußerungen
e) für den Fall, daß eine Bank von uns entgegengenommene Wechsel des Kunden zur Diskontierung ablehnt
f) Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers in den Fällen a) bis f) gelten alle vorgesehenen Rabatte, Bonifikationen etc. als verfallen, so daß der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.
10. Sämtliche Zahlungen gelten als gegen die gesamte Kontoschuld abschlägig geleistet. Wir sind berechtigt, die eingehenden Zahlungen nach unserer Wahl auf die jeweils offenstehenden Forderungen zu verrechnen.
11. Das Mahnwesen wird ab der 4ten Woche Verzug aktiviert und weiter 14tägig fortgesetzt bis zur 3ten Mahnung. Ab der 2ten Mahnung kann AmunSystems zahlungsfördernde Schritte treffen, als z.B. die Sperrung von Domains, Internetseiten, Lieferungen, oder sonstigen Dienstleistungen. Ab 3 offenen Rechnungen kann AmunSystems ohne Angabe von Gründen die Geschäftsbeziehungen beenden und ggf. Domains, Internetpräsenzen, oder Lieferungen einstellen. Sollte diese Maßnahme zutreffen, werden bereits gestellte Rechnungen von AmunSystems storniert.

§5
Lieferung, Liefertermine und Lieferfristen
1. Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten. Die Haftung für Transportschäden ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Preis frei Empfangsstation vereinbart ist.
2. Die Ware reist auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr und Verrechnung des Kunden.
3. Unsere Lieferverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
4. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Kunden und uns schriftlich vorliegt und endet mit dem Zeitpunkt der Warenversendung ab Werk oder mit der Lieferungserfüllung. Die Lieferfrist beginnt jedenfalls erst ab Erfüllung aller Voraussetzungen, die dem Kunden obliegen.
5. Genannte Liefertermine und Fristen sind dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet und anerkannt haben. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Lieferfristen und Liefertermine gelten bei rechtzeitiger Absendung als eingehalten.
6. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Wird uns die rechtzeitige Lieferung vom Vorlieferanten wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, berechtigt uns dies, die Lieferung hinauszuschieben oder nach unserer Wahl hinsichtlich des nichterfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7. Die von unserem Vorlieferanten abgegebene Erklärung, daß eine Lieferung nicht rechtzeitig erfolgen kann, gilt als ausreichender Beweis, daß wir an der Lieferung gemäß Ziffer 6 gehindert sind.
8. Kommen wir mit der uns obliegenden Lieferung aus anderen als den oben genannten Gründen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, allerdings unter der Voraussetzung einer angemessenen Nachfristsetzung und für den Fall, daß diese Nachfrist ebenfalls fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere die Haftung für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

§6
Versendung und Gefahrenübergang
1. Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an sonstige zur Ausführung bestimmte Personen über. Dies gilt auch im Fall der frachtfreien Lieferung.
2. Auf Wunsch des Käufers ist es möglich, auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abzuschließen.

§7
Qualität und Anwendung
Anwendung und Verwertung der gelieferten Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Er hat die Ware nach Erhalt auf die Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu untersuchen. Jegliche anwendungstechnische Beratung durch uns gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Prüfung der bezogenen Ware und auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits gegeben sein, so wird sie hiermit ausdrücklich auf den Wert der Ware begrenzt.

§8
Gewährleistung und Haftung
1. Die Obliegenheiten der §377 und §378 HGB gelten mit der Maßgabe, daß der Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann ist, eine offensichtliche Fehlmenge oder Falschlieferung binnen 5 Werktagen nach Lieferung anzuzeigen hat. Dies gilt ebenfalls für Rügen wegen erkennbaren Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstands, insbesondere in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden.
2. Nach Verarbeitung, Vermischung und dem Versand der Ware durch den Kunden, sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen.
3. Nach Ablauf der oben genannten Fristen gilt unsere Lieferung als bedingungsgemäß ausgeführt. Wird die Ware unmittelbar an Dritte oder in das Ausland versandt, bzw. geliefert, so müssen Untersuchungen Abnahme und Annahme in unserem Werk erfolgen, spätestens aber drei Tage, nachdem die Ware in die Verfügungsgewalt des Kunden gekommen ist. Spätere Rügen durch den Kunden sind unwirksam.
4. Der Kunde hat auf Verlangen die gerügte Ware oder Muster hiervon unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so entfallen alle Mängelansprüche.
5. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von §459 I BGB ist AmunSystems berechtigt, nach Ihrer Wahl Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile unter deren Zurücknahme zu leisten. Der Kunde hat hierfür eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach mehrmaligen Fehlschlägen dieser Gewährung kann der Kunde wandeln oder mindern. Schadensersatz aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflichtig oder wegen Verzug der Nachbesserung sind ausgeschlossen; in diesen Fällen kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wandeln oder mindern.
6. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
7. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate ab Anlieferung beim Kunden, soweit nicht anders vereinbart ist.
8. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mängel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung auch von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im übrigen.
9. Ist die Ware zu Unrecht zurückgesandt worden, so sind wir berechtigt, sowohl Kosten für den erneuten Versand, wie auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Waren zu berechnen.
10. Kein Mangel stellt die natürliche Abnutzung bzw. die Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung und solcher mechanischer, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse dar, die außerhalb des ordnungsgemäßen Gebrauchs stehen.

§9
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AmunSystems bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsbedingung.
2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Zur Sicherheitsübertragung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von AmunSystems hinweisen und uns unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
3. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn der Rechnungsbetrag nebst sämtlicher Zinsen und Kosten an uns bezahlt ist.
4. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum im anteiligen Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des §950 BGB, ohne uns zu verpflichten, erwerben wir in diesem Fall Miteigentum in anteiliger Höhe des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware am Gesamtwert der neuen Ware.
5. Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang und solange er uns gegenüber nicht im Rückstand mit Zahlungen oder anderen Vertragsverpflichtungen ist, zu veräußern oder zu verarbeiten, er tritt jedoch seine so entstandene Forderung aus der Verarbeitung oder dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Die Berechtigung zum Weiterverkauf oder zur Weiterverarbeitung durch den Käufer erlischt, wenn Tatsachen eintreten, die uns berechtigen, aus den vorliegenden Bedingungen die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
6. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung und Verarbeitung bis zum jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf einzuziehen. Unsere Einzugsbefugnis bleibt von der Einzugsermächtigung des Kunde unberührt. Wir selbst werden die Forderung jedoch solange nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
7. Nach der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht ohne weiteren Übertragungsakt das Eigentum der Vorbehaltsware sofort auf den Käufer über. Dasselbe gilt auch für die abgetretenen Forderungen an den Käufer.
8. Übersteigt der Wert unserer Sicherheit die gesicherte Forderung nachhaltig um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§10
Ausschluß von Ansprüchen
1. Die Rechte und Ansprüche des Käufers sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nur zu, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Die Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
2. Soweit in Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen soweit deren Verzögerungen oder Nichtausführung aufgrund zwingenden Rechts darüber hinaus Schadensersatzansprüche und sonstige Zahlungsansprüche, gleich welcher Art aus welchem Recht entstehen sollten, so begrenzen wie diese in jedem Fall ausdrücklich auch bei Vertragsabschluß auf für uns nachweislich vorhersehbare Schäden sowie im Höchstfall auf den Fakturawert der einzelnen mit dem Schadensfall zusammenhängenden Lieferungen. Bei Teillieferungen und/oder Teilleistungen auf den entsprechenden Anteil des Lieferungswertes.

§11
Export und Rückexport
Von AmunSystems gelieferte Produkte unterliegen in einzelnen Fällen bestimmten Exportrestriktionen, d.h. sie sind nicht in alle Wirtschaftsbereiche zu exportieren. Ist eine Wiederausfuhr des Produkts in kritische Wirtschaftsbereiche beabsichtigt, so ist es Sache des Kunden, die hierfür nötigen Genehmigungen zu erreichen. Auskünfte und Genehmigungen erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft.

§12
Gerichtsstand und sonstiges
1. Sollte eine oder mehrere Vorschriften dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang rechtswirksam. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt diejenige, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
2. Für alle Streitigkeiten zwischen den Kunden und uns gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Gerichtsstand, und zwar auch für Klagen im Wechsel oder Scheckprozeß, ist Wolfratshausen, soweit dies gesetzlich zu vereinbaren ist. Wir sind daher auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
4. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend.



Zusätzliche Geschäftsbedinungen für das Partnerprogramm

1. AmunSystems bietet unter der URL www.AmunSystems.com/shop/ eine Plattform für die Abwicklung von Partnerprogrammen an (im folgenden AmunSystems).
2. Der Vertragspartner nimmt diese Dienstleistung als Programmanbieter (im folgenden Merchant) oder als Programmteilnehmer (im folgenden Affiliate) von Partnerprogrammen in Anspruch.
3. Vertragspartner von AmunSystems können nur voll geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen sein. Die Teilnahme an AmunSystems als Merchant ist nur gewerblich tätigen Programmanbietern möglich. Für die Anmeldung als Merchant ist die Vorlage eines gültigen Gewerbenachweises oder Handelsregisterauszuges erforderlich.
4. AmunSystems weißt darauf hin, dass Programmteilnehmer (Affiliates), die sich durch Anmeldung bei AmunSystems für die Teilnahme an den Partnerprogrammen (Kampagnen) bewerben, nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind.
5. AmunSystems erhält für seine Dienstleistungen eine Vergütung entsprechend dem jeweils gültigen Preisverzeichnis.
6. Diese Bedingungen regeln weiterhin die Beziehung zwischen den Programmanbietern (Merchants) und den Programmteilnehmern (Affiliates). Soweit Programmanbieter (Merchants) und Programmteilnehmer (Affiliates) abweichende Regelungen vereinbaren, berühren diese die Zusammenarbeit zwischen dem Vertragspartner und AmunSystems nicht. Zwischen dem Vertragspartner und AmunSystems gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Mit der Anmeldung bei AmunSystems begründet der Vertragspartner ein Vertragsverhältnis mit der AmunSystems und erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AmunSystems als allein gültig und rechtsverbindlich für das Vertragsverhältnis und alle weiteren Programme an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Zusatz

1. Für den Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen die folgenden Definitionen zur Anwendung:

Partnerprogramm
Eine Vereinbarung über eine erfolgsbezogene Vergütung von platzierten Werbemitteln für die Angebote der Programmanbieter (Merchants) durch die Programmteilnehmer (Affiliates). Die einzelnen Partnerprogramme mit den für sie geltenden Konditionen sind unter AmunSystems einsehbar. Der Begriff "Partnerprogramm" ist gleichzusetzen mit dem Begriff "Kampagne".

Werbemittel
Alle auf den Internetseiten der Programmteilnehmer (Affiliates) eingebundenen Anreize für die Nutzer der Internetseiten der Affiliates, Angebote eines Merchants zu nutzen. AmunSystems stellt den Affiliates in Absprache mit dem jeweiligen Merchants Werbemittel zur Verfügung und protokolliert deren Nutzung um eine korrekte Vergütung zu gewährleisten.

Erfolg und erfolgsbezogene Abrechnungen
Der Affiliate erhält lediglich dann eine Werbekostenerstattung, wenn durch die von ihm geschaltete Werbung vorher definierte Erfolgsziele erreicht wurden (Erfolge). Diese Erfolge stellen die Abrechnungsgrundlage dar und sind in der Regel sogenannte Sales. Die Werbemittel des Affiliates führen zu einer vorher definierten Handlung des Besuchers im Angebot des Merchants. Diese Handlung kann u. a. eine Bestellung oder ein Kauf sein. Als Erfolg wird eine abgeschlossene Handlung durch einen vom Affiliate vermittelten Besucher gewertet, die mit einer vom Umsatz unabhängigen (fixen) Provision vergütet wird.

Werbekostenerstattung
Die Zahlung einer Vergütung an den Affiliate durch den Merchant, geleistet anhand der von AmunSystems gezählten und abgerechneten Erfolge des Affiliate.

Informationszeitpunkt
Der rechtsverbindliche Zeitpunkt der Übermittlung von Informationen an Affiliates und/oder Merchants bestimmt sich jeweils aus der von AmunSystems durch geeignete technische Mittel protokollierten Versendung der Informationsemail an den betroffenen Affiliate/Merchant.

Logfiles
Von AmunSystems im automatisierten Verfahren erfasste Daten der Besucher. Diese Daten dienen als Grundlage der Abrechnung und enthalten u.a. die IP-Adresse des Besuchers, Datum, Zeit und weitere Informationen. Als Nachweis der erbrachten Dienstleistung akzeptiert der Merchant die durch protokollierten Logfiles.

1. Mit der Anmeldung des Vertragspartners bei AmunSystems werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an allen, auch zukünftigen, Partnerprogrammen einbezogen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AmunSystems werden unter der URL www.AmunSystems bereitgehalten.
2. AmunSystems behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen der Bedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse werden die Vertragspartner rechtzeitig per Email informiert. Vertragspartner haben das Recht, innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Teilnahme an den Partnerprogrammen zu beenden und das Vertragsverhältnis mit AmunSystems zu kündigen. Nach Ablauf der Frist gilt das Vertragsverhältnis unter Einbeziehung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.
3. Für von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gilt das Schriftformerfordernis. Abweichende Regelungen / Individualabreden gelten daher nur, soweit sie von AmunSystems schriftlich bestätigt wurden.

1. Der Merchant bewirbt über Affiliates, die durch AmunSystems vermittelt werden, seine Angebote. Der Merchant zahlt den Affiliates dafür eine erfolgsabhängige Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung sowie die Erfolgsgrundlage wird durch den Merchant allein verantwortlich für jedes einzelne Programm festgelegt. Die jeweiligen Programmbedingungen werden auf der Homepage von AmunSystems unter der URL www.AmunSystems.com bekannt gegeben. Darüber hinaus zahlt der Merchant für die Dienstleistungen von AmunSystems eine Vergütung entsprechend dem jeweils gültigen Preisverzeichnis an AmunSystems.
2. Die Merchants können die Bedingungen der von ihnen betriebenen Partnerprogramme (Kampagnen) innerhalb des für jedes Partnerprogramm zulässigen Rahmens jederzeit ändern. Der Rahmen, innerhalb dessen Änderungen zulässig sind, ergibt sich aus den einzelnen Programmbedingungen, die in der Programmliste auf www.AmunSystems.com veröffentlicht sind. Die Merchants sind verpflichtet, bei Änderungen der Programmbedingungen diese Änderungen AmunSystems unverzüglich mitzuteilen. AmunSystems übernimmt es sodann, die Änderungen auf der Homepage www.AmunSystems bekannt zu geben sowie die für diese Programme angemeldeten Affiliates unverzüglich zu informieren. Die Änderungen werden sodann am darauf folgenden Werktag um 00:00 Uhr wirksam.
3. Bei Programmbedingungen, die dies erfordern, ist der Merchant verpflichtet, seine Internetseiten so anzupassen, dass AmunSystems Geschäftsabschlüsse auf der Website des Merchants erfolgreich protokollieren kann. AmunSystems unterstützt den Merchant unter anderen durch entsprechende Code-Vorlagen bei dieser Anpassung.
4. Das Partnerprogramm des Merchants wird in der Programmliste auf www.AmunSystems.com veröffentlicht.
5. Die Zahlung der Vergütung an die Affiliates erfolgt aus einem Transaktionsguthaben des Merchants bei AmunSystems. Das Transaktionskonto des Merchants ist jeweils im voraus durch den Merchant aufzuladen. Bei einem Neustart eines Partnerprogramms (Kampagne) beträgt die Mindestsumme 500,00 EUR, alle nachfolgenden Aufladungen betragen mindestens 200,00 EUR. AmunSystems wird den Merchant rechtzeitig darüber informieren, dass eine Aufladung seines Guthabens notwendig ist.
6. AmunSystems protokolliert und zählt die Erfolge im Sinne dieser Bedingungen im automatisierten Verfahren (Logfiles) und übermittelt diese Abrechnung an den jeweiligen Merchant. Erhebt der Merchant keine Einwände gegen die Abrechnung, so hat er diese freizugeben. Die Freigabe erfolgt im Loginbereich des Merchants auf AmunSystems und wird von AmunSystems durch geeignete Informationen unterstützt. Erst nach der Freigabe werden den Affiliates die entsprechenden Werbekostenerstattungen gutgeschrieben. Der Merchant hat innerhalb eines Bearbeitungszeitraums von 45 Tagen die übermittelte Abrechnung zu bewerten. Erhebt der Merchant innerhalb dieses Zeitraums keine Einwände, so gilt die Abrechnung nach dem Ablauf von 45 Tagen, bei längeren Bearbeitungszeiträumen nach deren Ablauf, als freigegeben. Der Merchant hat das Recht, vor Start eines Partnerprogramms, das Sales oder Leads zum Gegenstand hat, einen abweichenden Bearbeitungszeitraum, maximal 90 Tage, zu bestimmen. Längere Zeiträume sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der vorherigen Zustimmung durch AmunSystems. Eine Änderung des Bearbeitungszeitraums bei einer bereits gestarteten Kampagne ist nur in begründeten Einzelfällen, nach vorheriger Zustimmung von AmunSystems, möglich. Der Merchant gewährleistet, dass sämtliche anfallenden Erfolge innerhalb des vereinbarten Bearbeitungszeitraums durch ihn bewertet werden. Findet keine Bewertung durch den Merchant statt, werden nach Ablauf des vereinbarten Bearbeitungszeitraums sämtliche protokollierten Erfolge freigegeben und gemäß den Bedingungen des jeweiligen Partnerprogramms abgerechnet.
7. Nach Freigabe der Abrechnungen werden den Affiliates die entsprechenden Werbekostenerstattungen gutgeschrieben und AmunSystems erhält vom Merchant die gemäß der Preisliste zu zahlende Provision. Der Merchant hat jederzeit für eine ausreichende Deckung auf seinem Transaktionskonto bei AmunSystems zu sorgen. Sollte die Deckung unter einen bestimmten Betrag fallen, so informiert AmunSystems die Affiliates der betroffenen Programme über diesen Umstand, sperrt die Programme für neue Bewerbungen von Affiliates und deaktiviert die Auslieferung der Werbemittel. Sollte der Merchant sein Guthaben nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen wieder in ausreichendem Maße aufladen, so werden die betreffenden Programme dauerhaft beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Erfolge auf den Webseiten der Affiliates weiterhin protokolliert. Die in dieser Zeit aufgelaufenen Forderungen von Affiliates werden an den Merchant weitergeleitet und sind von diesem zu tragen. Der Merchant stellt AmunSystems von allen Ansprüchen frei, die seitens der Affiliates gegen AmunSystems gerichtet werden aufgrund von Ansprüchen auf Werbekostenerstattung wegen begründeter Erfolge bis zum Informationszeitpunkt.
8. Eine ausreichende Deckung des Transaktionskontos des Merchants definiert sich über die vom Merchant bestimmten Erfolge. Bei Partnerprogrammen, die zu einer Werbekostenerstattung pro Klick berechtigen, liegt die Deckungsgrenze bei einer durchschnittlichen Auszahlungssumme der Klickvergütung von 1 Woche. Partnerprogramme, die eine Werbekostenerstattung je Lead oder Sale vorsehen, benötigen eine Deckungsgrenze, die mindestens 75 % der noch nicht durch den Merchant freigegebenen Erfolge zzgl. der an AmunSystems zu zahlenden Provision abdeckt. AmunSystems behält sich das Recht vor, die Deckungsgrenze in jedem einzelnen Fall nach Abwägung der Interessen von Affiliates und Merchants anzupassen.
9. Für Guthaben auf bei AmunSystems geführten Transaktionskonten erfolgt keine Verzinsung.
10. AmunSystems stellt dem Merchant Statistiken zur Verfügung, die geeignet sind, die Erfolge und entsprechenden Umgebungsvariablen der Erfolgszählung nachzuvollziehen. Diese Statistiken (Logfiles) sind im Login-Bereich von www.AmunSystems.com abrufbar. Ein Anspruch auf Zusendung der Statistiken an den Merchant besteht nicht.
11. Der Merchant stellt AmunSystems bei Einrichtung des Programms in geeigneter Form Werbemittel, Preislisten oder ähnliche, zur korrekten Betreibung des Partnerprogramms notwendigen Unterlagen, als Hypertext, Dateiliste oder sonstige Tags oder Codes zur Verfügung, die auf den Servern des Merchant gehostet werden. Der Merchant versichert, über die Werbemittel und sonstigen Tags und Codes in der oben genannten Weise verfügen zu dürfen. Der Merchant ist für die Aktualität und Nutzbarkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich. Bei Verwendung von nicht aktuellen oder nutzbaren Informationen bleibt der Merchant gleichwohl zur Zahlung der Vergütung verpflichtet es sei denn, er hat deren Verwendung ausdrücklich widersprochen. Der Merchant kann auf die Einbindung der Werbemittel, deren Platzierung und Kennzeichnung, die Häufigkeit der Einbindung und ähnliche Fragen nur dann Einfluss nehmen, wenn dies durch seine wirtschaftlichen Interessen gerechtfertigt erscheint. Veränderungen der zur Verfügung gestellten Werbemittel und Codes durch den Affiliate sind nur nach vorhergehender Zustimmung des Merchant zulässig. Der Merchant hat jederzeit die Möglichkeit, der Verwendung eines Werbemittels, Codes, Hyperlinks oder einer Dateiliste zu seiner Website zu widersprechen. Dem Affiliate (Programmteilnehmer) wird hierzu vom Merchant eine Frist von 3 Werktagen für den Ausbau der Werbemittel eingeräumt.
12. Angemeldet werden können nur Webseiten, deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Sollte AmunSystems Kenntnis von der Anmeldung einer Website mit verfassungsfeindlichen oder rechtswidrigen Inhalten erlangen, so wird der Account des betreffenden Vertragspartners sofort gesperrt. Zu dem werden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden informiert. AmunSystems behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten mit technischen Mitteln, unter Umständen auch unter Umgehung serverseitig bestehende Regeln wie der Datei robots.txt auf derartige Inhalte zu untersuchen. AmunSystems behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten auch bereits bei Verdacht auf die Verbreitung oder Duldung von rechtswidrigen Inhalten von der Nutzung des Dienstes auszuschließen. Es sind ausschließlich Webseiten in deutscher und/oder englischer Sprache zur Teilnahme bei AmunSystems berechtigt.
13. AmunSystems übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Webseiten der Affiliates. Es obliegt dem Merchant, vor Annahme der Bewerbung eines Affiliates zu prüfen, ob dessen Webseiten rechtswidrige oder andere, für ihn nicht akzeptable Inhalte aufweisen.



1. Der Affiliate registriert sich für die Teilnahme an Partnerprogrammen (Kampagnen) mit seinen persönlichen Daten bei AmunSystems. Dabei wird dem Affiliate ein Zugang (account) eingerichtet, über den die Teilnahme an Partnerprogrammen abgewickelt wird. Das Anlegen mehrerer Zugänge ist in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zustimmung von AmunSystems möglich.

2. Der Affiliate hat bei der Einrichtung seines Zugangs seine persönlichen Daten vollständig und richtig anzugeben. AmunSystems ist berechtigt, jederzeit einen Nachweis über die angegebenen persönlichen Daten zu fordern. Änderungen der persönlichen Daten sind unmittelbar an AmunSystems mitzuteilen. AmunSystems ist im Falle der Änderung der persönlichen Daten ebenfalls berechtigt, einen Nachweis über die Korrektheit der Daten vom Affiliate zu fordern.

3. Der Affiliate bewirbt auf seiner Website Angebote des Merchants. Der Merchant zahlt dem Affiliate dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung. Die Höhe dieser Erstattung sowie die Erfolgsgrundlage ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen Partnerprogramms und wird auf der Homepage von AmunSystems bekannt gegeben.

4. Die Merchants sind berechtigt, die Bedingungen der Partnerprogramme innerhalb der vorgegebenen Grenzen jederzeit zu ändern. Werbekostenrelevante Änderungen werden den Affiliates durch AmunSystems unverzüglich per Email mitgeteilt sowie auf der Homepage www.AmunSystems.com bekannt gegeben. Änderungen des Bearbeitungszeitraumes bereits gestarteter Kampagnen werden in begründeten Einzelfällen durch AmunSystems ohne vorherige Zustimmung des Affiliate bewilligt.

5. Für die Teilnahme an einem Partnerprogramm bewirbt sich der Affiliate über AmunSystems um eine Partnerschaft bei den entsprechenden Merchants. Der Merchant muss der Partnerschaft ausdrücklich zustimmen, erst danach ist der Affiliate berechtigt, für Angebote des Merchants zu werben und die Werbekostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Ein Anspruch des Affiliates auf Teilnahme an einem Partnerprogramm besteht nicht.

6. Angemeldet werden können nur Webseiten, die auf den anmeldenden Affiliate registriert sind, ein vollständiges Impressum gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten und deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Sollte die durch den Affiliate angemeldete Homepage auf einen Dritten registriert sein, behält sich AmunSystems das Recht vor, einen entsprechenden Berechtigungsnachweis anzufordern.

7. AmunSystems behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten mit technischen Mitteln, unter Umständen auch unter Umgehung serverseitig bestehender Regeln wie der Datei robots.txt auf derartige Inhalte zu untersuchen. Sollte AmunSystems Kenntnis von der Anmeldung einer Website mit verfassungsfeindlichen oder rechtswidrigen Inhalten erlangen, so wird der Account des betreffenden Vertragspartners ofort gesperrt. Zudem werden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden informiert. AmunSystems behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten auch bereits bei Verdacht auf die Verbreitung oder Duldung von rechtswidrigen Inhalten von der Nutzung des Dienstes auszuschließen. Ein Anspruch des Affiliate auf Werbekostenerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Es sind ausschließlich Webseiten in deutscher und/oder englischer Sprache zur Teilnahme bei AmunSystems berechtigt. Anmeldungen anderer Angebote werden ohne besondere Nachricht gelöscht.

8. Sobald ein Merchant der Teilnahme eines Affiliates an einem seiner Partnerprogramme zustimmt, liefert AmunSystems die entsprechenden Werbemittel in geeigneter Form modifiziert an den Affiliate aus. Die Einbindung der Werbemittel obliegt allein dem Affiliate. Dies gilt auch für die Platzierung und Kennzeichnung, die Häufigkeit der Einbindung und ähnliche Fragen. Der Merchant kann hierauf nur Einfluss nehmen, wenn dies durch seine wirtschaftlichen Interessen geboten erscheint.

9. Die korrekte technische Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung liegt in der Verantwortung des Affiliate. Für aufgrund inkorrekter Einbindung durch den Affiliate erlittenen Nachteilte übernimmt weder AmunSystems noch der jeweilige Merchant eine Haftung.

10. Der Affiliate ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittelcodes oder -Tags in irgendeiner Weise zu verändern, gleich aus welchem Grunde oder mit welcher Zielstellung. Der Affiliate ist ebenfalls nicht berechtigt, diese Codes oder Tags in einer anderen als der vorgesehenen Art und Weise zu verwenden, auch wenn dies technisch möglich sein sollte. Dem Affiliate ist es weiterhin nicht gestattet, die Werbemittel in Emails zu integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt dieser Email zugestimmt haben (Spam). Die Einbindung der dem Affiliate zur Verfügung gestellten Werbemittel darf nicht dergestalt erfolgen, dass die Nutzer der Webseiten des Affiliate durch Vorname von Handlungen in Zusammenhang mit dieser Werbung einen zusätzlichen Nutzen als die durch den Merchant angestrebte Wahrnehmung des beworbenen Angebots haben. Dies umfasst beispielsweise die Verwendung als Absendeschaltfläche für die Versendung von SMS, die Verwendung in Angeboten mit Beteiligung der Nutzer an den durch sie verursachten Einnahmen und ähnliche Einsatzfelder. Im Zweifel ist der Merchant des jeweiligen Programms bereits bei der Bewerbung des Affiliate für das Partnerprogramm von dem geplanten Einsatz in Kenntnis zu setzen und muss diesem ausdrücklich zugestimmt haben. Soweit der Affiliate hiergegen verstößt, behält sich AmunSystems vor, den betreffenden Affiliate zu sperren, das Guthaben des Affiliate nicht auszuzahlen und an den Merchant zurückzuerstatten und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe des vom Affiliate durch den Verstoß erzielten Umsatzes geltend zu machen. Dem Affiliate bleibt es vorbehalten, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.

11. Der Affiliate darf Werbemittel, Codes und Hyperlinks über einen Adserver einblenden. Der Affiliate ist auch berechtigt, in Absprache mit AmunSystems und dem Merchant die zur Verfügung gestellten Werbemittel und Codes abzuändern. Die vergütungsrelevante Protokollierung der erzielten Erfolge darf hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden und erfolgt allein über AmunSystems. Insoweit behält sich AmunSystems das Recht vor, bei einer Beeinträchtigung der korrekten Erfassung der Erfolge durch Umstände, die vom Affiliate zu vertreten sind, das Guthaben des Affiliate nicht auszuzahlen und an den Merchant zurückzuerstatten.

12. Die Erfassung der Erfolge und Berechnung der Werbekostenerstattung erfolgt ausschließlich über AmunSystems. Ein Anspruch des Affiliate auf Werbekostenerstattung gegen AmunSystems besteht nur dann, wenn der Merchant die Freigabe der Werbekostenerstattung erklärt hat und über eine ausreichende Deckung auf seinem Transaktionskonto bei AmunSystems verfügt. Andernfalls ist der Anspruch auf Werbekostenerstattung gegenüber AmunSystems ausgeschlossen. Der Anspruch auf Auszahlung von Werbekostenerstattung gegenüber AmunSystems ist ferner ausgeschlossen, soweit die entsprechende Werbekostenerstattung bereits an den Merchant zurückerstattet wurde.

13. Die Auszahlung von Werbekostenerstattung an den Affiliate erfolgt erst, wenn das Konto des Affiliate ein Guthaben von mindestens 5 Euro aufweist. Guthaben auf den Konten bei AmunSystems werden nicht verzinst. Sollte das Guthaben des Affiliate innerhalb von 5 Jahren seit der Programmteilnahme die Auszahlungsgrenze von 5 Euro nicht erreichen oder innerhalb von 3 Jahren seit der Anmeldung keine Veränderung des Kontostandes auftreten, wird das entsprechende Transaktionskonto geschlossen. Ein auf dem Konto des Affiliate evtl. vorhandenes Guthaben von weniger als 5 Euro wird nicht ausbezahlt.

14. Die Auszahlung der Werbekostenerstattung erfolgt bargeldlos auf ein vom Affiliate anzugebendes Girokonto eines deutschen Kreditinstituts. Hat der Affiliate in Deutschland keinen Wohnsitz, Sitz oder keine Niederlassung, erfolgt die Auszahlung bargeldlos auf ein vom Affiliate anzugebendes Konto eines Kreditinstitutes in dem Land, in dem der Affiliate seinen Wohnsitz, Sitz oder seine Niederlassung hat. Eine Auszahlung per PayPal und MoneyBookers ist derzeit ebenfalls möglich. Es liegt allerdings bei AmunSystems, ob dies auch weiterhin so bleibt. Diese beiden zu letzt genannten Auszahlungsmöglichkeiten können also jederzeit eingestellt werden.

15. Der Affiliate verpflichtet sich, seine bei AmunSystems hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere seine eMail-Adresse, jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die der Affiliate durch verspätete Information aufgrund mangelhafter oder nicht aktueller Kontaktdaten erleidet, fallen in seine alleinige Verantwortung.

16. AmunSystems behält sich vor, dem Affiliate in regelmäßigen Abständen relevante Informationen per eMail zukommen zu lassen.

17. Jede Manipulation führt zur sofortigen Sperrung des Affiliate und Schließung seines Kontos bei AmunSystems. Eine erneute Anmeldung des gesperrten Affiliate ist bis auf Widerruf durch AmunSystems ausgeschlossen. Ein auf dem Konto des Affiliate befindliches Guthaben, auch wenn es nicht aus manipulierten Vorgängen herrührt, wird an die betroffenen Merchants zurückerstattet.

18. AmunSystems behält es sich vor, gegen wegen Manipulationen gekündigte Affiliates rechtliche Schritte einzuleiten.

19. AmunSystems behält es sich weiterhin vor, bei nachgewiesener Manipulation eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro vom Affiliate zu fordern.

20. Der Merchant haftet gegenüber den Affiliates und gegenüber AmunSystems für die von ihm zur Verfügung gestellte Werbung. Der Merchant stellt AmunSystems und die von AmunSystems vermittelten Affiliates von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die AmunSystems und/oder den Affiliates dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung des Merchants gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt.

21. Der Affiliate haftet gegenüber AmunSystems und gegenüber den Merchants für die von ihm durchgeführten Werbemaßnahmen. Der Affiliate stellt AmunSystems und die von ihm beworbenen Merchants von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die AmunSystems und/oder den Merchants dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge Werbemaßnahmen des Affiliate gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.

22. Jeder Affiliate ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit AmunSystems und allen oder einzelnen Merchants jederzeit zu beenden. Beendet der Affiliate die Zusammenarbeit mit AmunSystems, so wird ein eventuelles Guthaben des Affiliate bei AmunSystems jedoch nur ausbezahlt, wenn es mindestens die Auszahlungsgrenze von 5,00 Euro erreicht.

23. Die Kündigung der Zusammenarbeit mit AmunSystems und/oder die Beendigung der Teilnahme an einem oder mehreren Partnerprogrammen ist für jeden Affiliate jederzeit online im Login-Bereich für Affiliates auf www.AmunSystems.com möglich. Jede Kündigung ist gültig ab 00:00 Uhr des auf die Vornahme der Kündigung folgenden Werktags, ab diesem Zeitpunkt werden auch keine Erfolge auf den betroffenen Webseiten des Affiliates mehr gezählt bzw. zur Berechnung des Anspruchs auf Werbekostenerstattung herangezogen.

24. Jeder Merchant ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit AmunSystems und allen oder einzelnen Affiliates jederzeit zu beenden. Beendet der Merchant die Zusammenarbeit mit AmunSystems, so wird sein Konto nach Abrechnung aller restlichen Vorgänge abgeschlossen und ein eventuelles Restguthaben an den Merchant zurückerstattet. Die Kündigung der Zusammenarbeit mit AmunSystems und/oder die Beendigung eines oder mehrerer angebotener Partnerprogramme ist für Merchants jederzeit möglich. Jede Kündigung und Programmbeendigung ist gültig ab 00:00 Uhr des auf die Vornahme der Kündigung übernächsten Werktages. Ab diesem Zeitpunkt werden für einen Zeitraum von 7 Tagen noch alle Erfolge gezählt bzw. zur Berechnung des Anspruchs auf Werbekostenerstattung herangezogen, die ihren Ursprung vor der Kündigung und/oder Programmbeendigung hatten.

25. Die nach der Kündigung der Zusammenarbeit mit AmunSystems und / oder der Beendigung eines oder mehrerer Partnerprogramme gemäß dem vorgenannten Punkt registrierten Erfolge sowie daraus resultierende Ansprüche von Affiliates werden aus dem Guthaben des Merchants gedeckt. Soweit kein Guthaben des Merchants mehr vorhanden ist, ist der Merchant zum Ausgleich der Forderung verpflichtet.

26. AmunSystems beachtet die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich ggf. künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses. AmunSystems erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner.


Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit AmunSystems unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der AmunSystems. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 

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