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Vorabinfos:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht
(LG) Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte
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ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf allen unserem Web
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nicht zu eigen.. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten angebrachten
Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner von
AmunSystems und deren angeschlossenen Seiten aus führen. Alle auf unseren
Webseiten aufgeführten Warenzeichen werden anerkannt."
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AmunSystems
Bitte sehen Sie auch auf diese Seiten: Fernabsatzgesetz
§1
Allgemeine Bedingungen
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur
anerkannt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und durch AmunSystems schriftlich
bestätigt worden ist.
2. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und für Reparaturen der
Lieferungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
schriftlichen Bestätigung von AmunSystems.
§2
Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsabschluß, Angebotsunterlagen
1. Angebote von AmunSystems sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande,
wenn AmunSystems eine Bestellung schriftlich oder fernschriftlich bestätigt hat und
der Kunde die Ware bezahlt hat.
2. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben
Eigentum von AmunSystems. Urheberrechtliche Verwertungszwecke stehen allein AmunSystems
zu. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht
werden.
3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
schriftlichen Unterlagen sowie Modell, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge
des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen
AmunSystems hergeleitet werden können.
§3
Preise
1. Unsere Preise sind ohne MwSt angegeben, da wir keine MwSt berechnen.
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern die Lieferung
zur Empfangsstation nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.
2. Die vereinbarten und in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten
Preise sind verbindlich (ausschließlich Druckfehler). Nimmt der Käufer jedoch
die angebotene Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin
ab, so gelten die Preise des Liefertages.
3. Nicht vorhersehbare Änderung von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, sowie
Währungsparitäten berechtigt AmunSystems zu einer entsprechenden Preisanpassung.
§4
Zahlungsbedingungen
1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen rein netto ohne jeden Abzug ab
Rechnungsdatum zahlbar.
2. Die Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten
3. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstag an, vom Käufer, der kein Kaufmann ist,
ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens
aber 5% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer
zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens vorbehalten.
4. Zahlungen haben ausschließlich an uns zu erfolgen, Leistungsort ist unsere
Geschäftsstelle.
5. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug,
Scheck- oder Wechselprozeß, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen
Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge
sofort und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6. Gegenansprüche berechtigen den Käufer nur dann zur Zurückhaltung oder zur
Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Bezahlt der Kunde im solchen Fall alle fälligen Forderungen nicht innerhalb
einer Frist von fünf Arbeitstagen, bzw. leistet er nicht die geforderte Vorauskasse,
so sind wir berechtigt, die noch bestehenden Verträge zu kündigen oder von den
Verträgen zurückzutreten. Dies gilt auch für den Fall, daß Wechsel gegeben wurden.
In diesem Fall sind wir ebenfalls berechtigt, eine noch nicht bezahlte Lieferung
wieder in den unmittelbaren Besitz zu nehmen. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall
berechtigt, unseren verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt entsprechend
diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen geltend zu machen und uns gegebene Sicherheiten
zu verwerten. In der Art der Verwertung und der Sicherheiten sind wir frei. Für
Verschulden bei der Verwertung haften wir nur für Vorsatz.
8. Unsere Gesamtforderungen aus allen, mit den Kunden geschlossenen Verträgen werden
sofort fällig bei:
a) Abnahmeverweigerung des Ware auch bei Teillieferungen
b) Ablehnung geforderter Akzepte
c) Nichterfüllung von Verpflichtungen aus früheren Geschäften
d) bei Geschäftsveräußerungen
e) für den Fall, daß eine Bank von uns entgegengenommene Wechsel des Kunden zur Diskontierung ablehnt
f) Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers in den Fällen a) bis f) gelten alle vorgesehenen Rabatte, Bonifikationen etc. als verfallen, so daß der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.
10. Sämtliche Zahlungen gelten als gegen die gesamte Kontoschuld abschlägig geleistet.
Wir sind berechtigt, die eingehenden Zahlungen nach unserer Wahl auf die jeweils
offenstehenden Forderungen zu verrechnen.
11. Das Mahnwesen wird ab der 4ten Woche Verzug aktiviert und weiter 14tägig fortgesetzt
bis zur 3ten Mahnung. Ab der 2ten Mahnung kann AmunSystems zahlungsfördernde Schritte
treffen, als z.B. die Sperrung von Domains, Internetseiten, Lieferungen, oder sonstigen
Dienstleistungen. Ab 3 offenen Rechnungen kann AmunSystems ohne Angabe von Gründen die
Geschäftsbeziehungen beenden und ggf. Domains, Internetpräsenzen, oder Lieferungen
einstellen. Sollte diese Maßnahme zutreffen, werden bereits gestellte Rechnungen von
AmunSystems storniert.
§5
Lieferung, Liefertermine und Lieferfristen
1. Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei
Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferungen erfolgen an die vereinbarte
Stelle. Bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten. Die Haftung für
Transportschäden ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Preis frei Empfangsstation
vereinbart ist.
2. Die Ware reist auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr und Verrechnung des Kunden.
3. Unsere Lieferverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung stehen unter dem Vorbehalt
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
4. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung
zwischen dem Kunden und uns schriftlich vorliegt und endet mit dem Zeitpunkt der
Warenversendung ab Werk oder mit der Lieferungserfüllung. Die Lieferfrist beginnt
jedenfalls erst ab Erfüllung aller Voraussetzungen, die dem Kunden obliegen.
5. Genannte Liefertermine und Fristen sind dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnet und anerkannt haben. Wir sind berechtigt, Teillieferungen
zu leisten. Lieferfristen und Liefertermine gelten bei rechtzeitiger Absendung als
eingehalten.
6. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie hoheitliche
Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer
Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Im Falle des
Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Wird uns die rechtzeitige Lieferung vom Vorlieferanten
wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, berechtigt uns dies, die Lieferung
hinauszuschieben oder nach unserer Wahl hinsichtlich des nichterfüllten Teiles ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7. Die von unserem Vorlieferanten abgegebene Erklärung, daß eine Lieferung nicht
rechtzeitig erfolgen kann, gilt als ausreichender Beweis, daß wir an der Lieferung
gemäß Ziffer 6 gehindert sind.
8. Kommen wir mit der uns obliegenden Lieferung aus anderen als den oben genannten
Gründen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, allerdings unter der
Voraussetzung einer angemessenen Nachfristsetzung und für den Fall, daß diese Nachfrist
ebenfalls fruchtlos verstrichen ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere
die Haftung für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
§6
Versendung und Gefahrenübergang
1. Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der
Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an sonstige zur Ausführung bestimmte
Personen über. Dies gilt auch im Fall der frachtfreien Lieferung.
2. Auf Wunsch des Käufers ist es möglich, auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen
abzuschließen.
§7
Qualität und Anwendung
Anwendung und Verwertung der gelieferten Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich
des Käufers. Er hat die Ware nach Erhalt auf die Eignung für den von ihm vorgesehenen
Verwendungszweck zu untersuchen. Jegliche anwendungstechnische Beratung durch uns gilt
nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung
zur Prüfung der bezogenen Ware und auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck. Sollte
dennoch eine Haftung unsererseits gegeben sein, so wird sie hiermit ausdrücklich auf
den Wert der Ware begrenzt.
§8
Gewährleistung und Haftung
1. Die Obliegenheiten der §377 und §378 HGB gelten mit der Maßgabe, daß der Käufer,
der Kaufmann im Sinne des HGB ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann
ist, eine offensichtliche Fehlmenge oder Falschlieferung binnen 5 Werktagen nach
Lieferung anzuzeigen hat. Dies gilt ebenfalls für Rügen wegen erkennbaren Mängel,
die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstands, insbesondere
in fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt
werden.
2. Nach Verarbeitung, Vermischung und dem Versand der Ware durch den Kunden, sind
Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen.
3. Nach Ablauf der oben genannten Fristen gilt unsere Lieferung als bedingungsgemäß
ausgeführt. Wird die Ware unmittelbar an Dritte oder in das Ausland versandt, bzw.
geliefert, so müssen Untersuchungen Abnahme und Annahme in unserem Werk erfolgen,
spätestens aber drei Tage, nachdem die Ware in die Verfügungsgewalt des Kunden gekommen
ist. Spätere Rügen durch den Kunden sind unwirksam.
4. Der Kunde hat auf Verlangen die gerügte Ware oder Muster hiervon unverzüglich
zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, so entfallen alle
Mängelansprüche.
5. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von §459
I BGB ist AmunSystems berechtigt, nach Ihrer Wahl Instandsetzung oder Ersatz der
betroffenen Teile unter deren Zurücknahme zu leisten. Der Kunde hat hierfür eine
angemessene Nachfrist zu setzen. Nach mehrmaligen Fehlschlägen dieser Gewährung
kann der Kunde wandeln oder mindern. Schadensersatz aus schuldhafter Verletzung
der Nachbesserungspflichtig oder wegen Verzug der Nachbesserung sind ausgeschlossen;
in diesen Fällen kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist wandeln
oder mindern.
6. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
7. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate ab Anlieferung beim Kunden, soweit
nicht anders vereinbart ist.
8. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem
angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mängel und Kaufpreis zulässig.
Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Käufer
Zahlungen nur zurückbehalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über
deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung auch von berechtigten
Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im übrigen.
9. Ist die Ware zu Unrecht zurückgesandt worden, so sind wir berechtigt, sowohl
Kosten für den erneuten Versand, wie auch eine angemessene Vergütung für die
Prüfung der Waren zu berechnen.
10. Kein Mangel stellt die natürliche Abnutzung bzw. die Schäden, die nach
Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung und solcher mechanischer, elektromechanischer oder elektrischer
Einflüsse dar, die außerhalb des ordnungsgemäßen Gebrauchs stehen.
§9
Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AmunSystems bis zur Erfüllung aller,
auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsbedingung.
2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang unter
Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. Zur Sicherheitsübertragung und Verpfändung
ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der
Kunde auf das Eigentum von AmunSystems hinweisen und uns unverzüglich
verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
3. Unser Eigentumsvorbehalt erlischt erst, wenn der Rechnungsbetrag nebst
sämtlicher Zinsen und Kosten an uns bezahlt ist.
4. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden
Waren erwerben wir Miteigentum im anteiligen Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des §950 BGB, ohne uns zu verpflichten,
erwerben wir in diesem Fall Miteigentum in anteiliger Höhe des Rechnungswertes
der betreffenden Vorbehaltsware am Gesamtwert der neuen Ware.
5. Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang und
solange er uns gegenüber nicht im Rückstand mit Zahlungen oder anderen
Vertragsverpflichtungen ist, zu veräußern oder zu verarbeiten, er tritt jedoch
seine so entstandene Forderung aus der Verarbeitung oder dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Die Berechtigung zum Weiterverkauf
oder zur Weiterverarbeitung durch den Käufer erlischt, wenn Tatsachen eintreten,
die uns berechtigen, aus den vorliegenden Bedingungen die sofortige Herausgabe
der Vorbehaltsware zu verlangen.
6. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung und
Verarbeitung bis zum jederzeit zulässigen und wirksamen Widerruf einzuziehen.
Unsere Einzugsbefugnis bleibt von der Einzugsermächtigung des Kunde unberührt.
Wir selbst werden die Forderung jedoch solange nicht einziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser
verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen
und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
7. Nach der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
geht ohne weiteren Übertragungsakt das Eigentum der Vorbehaltsware sofort auf den
Käufer über. Dasselbe gilt auch für die abgetretenen Forderungen an den Käufer.
8. Übersteigt der Wert unserer Sicherheit die gesicherte Forderung nachhaltig
um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
§10
Ausschluß von Ansprüchen
1. Die Rechte und Ansprüche des Käufers sind in diesen Bedingungen abschließend
geregelt. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Käufer nur zu, wenn sie
von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Die Schadensersatzansprüche
des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen.
2. Soweit in Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen soweit
deren Verzögerungen oder Nichtausführung aufgrund zwingenden Rechts darüber
hinaus Schadensersatzansprüche und sonstige Zahlungsansprüche, gleich welcher
Art aus welchem Recht entstehen sollten, so begrenzen wie diese in jedem Fall
ausdrücklich auch bei Vertragsabschluß auf für uns nachweislich vorhersehbare
Schäden sowie im Höchstfall auf den Fakturawert der einzelnen mit dem Schadensfall
zusammenhängenden Lieferungen. Bei Teillieferungen und/oder Teilleistungen auf den
entsprechenden Anteil des Lieferungswertes.
§11
Export und Rückexport
Von AmunSystems gelieferte Produkte unterliegen in einzelnen Fällen bestimmten
Exportrestriktionen, d.h. sie sind nicht in alle Wirtschaftsbereiche zu exportieren.
Ist eine Wiederausfuhr des Produkts in kritische Wirtschaftsbereiche beabsichtigt,
so ist es Sache des Kunden, die hierfür nötigen Genehmigungen zu erreichen.
Auskünfte und Genehmigungen erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft.
§12
Gerichtsstand und sonstiges
1. Sollte eine oder mehrere Vorschriften dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang
rechtswirksam. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt diejenige, die
dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
2. Für alle Streitigkeiten zwischen den Kunden und uns gilt ausschließlich
deutsches Recht.
3. Gerichtsstand, und zwar auch für Klagen im Wechsel oder Scheckprozeß, ist
Wolfratshausen, soweit dies gesetzlich zu vereinbaren ist. Wir sind daher auch
berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
4. Angebote
Alle Angebote sind freibleibend.
Zusätzliche Geschäftsbedinungen für das Partnerprogramm
1. AmunSystems bietet unter der URL www.AmunSystems.com/shop/ eine Plattform für
die Abwicklung von Partnerprogrammen an (im folgenden AmunSystems).
2. Der Vertragspartner nimmt diese Dienstleistung als Programmanbieter
(im folgenden Merchant) oder als Programmteilnehmer (im folgenden Affiliate)
von Partnerprogrammen in Anspruch.
3. Vertragspartner von AmunSystems können nur voll geschäftsfähige natürliche
Personen sowie juristische Personen sein. Die Teilnahme an AmunSystems als
Merchant ist nur gewerblich tätigen Programmanbietern möglich. Für die Anmeldung
als Merchant ist die Vorlage eines gültigen Gewerbenachweises oder
Handelsregisterauszuges erforderlich.
4. AmunSystems weißt darauf hin, dass Programmteilnehmer (Affiliates), die
sich durch Anmeldung bei AmunSystems für die Teilnahme an den Partnerprogrammen
(Kampagnen) bewerben, nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind.
5. AmunSystems erhält für seine Dienstleistungen eine Vergütung entsprechend
dem jeweils gültigen Preisverzeichnis.
6. Diese Bedingungen regeln weiterhin die Beziehung zwischen den Programmanbietern
(Merchants) und den Programmteilnehmern (Affiliates). Soweit Programmanbieter
(Merchants) und Programmteilnehmer (Affiliates) abweichende Regelungen vereinbaren,
berühren diese die Zusammenarbeit zwischen dem Vertragspartner und AmunSystems
nicht. Zwischen dem Vertragspartner und AmunSystems gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Mit der Anmeldung bei AmunSystems begründet der Vertragspartner ein
Vertragsverhältnis mit der AmunSystems und erkennt diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der AmunSystems als allein gültig und rechtsverbindlich
für das Vertragsverhältnis und alle weiteren Programme an.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden
nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung, ihnen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
Zusatz
1. Für den Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen die
folgenden Definitionen zur Anwendung:
Partnerprogramm
Eine Vereinbarung über eine erfolgsbezogene Vergütung von platzierten Werbemitteln
für die Angebote der Programmanbieter (Merchants) durch die Programmteilnehmer
(Affiliates). Die einzelnen Partnerprogramme mit den für sie geltenden
Konditionen sind unter AmunSystems einsehbar. Der Begriff "Partnerprogramm" ist
gleichzusetzen mit dem Begriff "Kampagne".
Werbemittel
Alle auf den Internetseiten der Programmteilnehmer (Affiliates) eingebundenen
Anreize für die Nutzer der Internetseiten der Affiliates, Angebote eines
Merchants zu nutzen. AmunSystems stellt den Affiliates in Absprache mit dem
jeweiligen Merchants Werbemittel zur Verfügung und protokolliert deren Nutzung
um eine korrekte Vergütung zu gewährleisten.
Erfolg und erfolgsbezogene Abrechnungen
Der Affiliate erhält lediglich dann eine Werbekostenerstattung, wenn durch die
von ihm geschaltete Werbung vorher definierte Erfolgsziele erreicht wurden
(Erfolge). Diese Erfolge stellen die Abrechnungsgrundlage dar und sind in der Regel
sogenannte Sales. Die Werbemittel des Affiliates führen zu einer vorher definierten
Handlung des Besuchers im Angebot des Merchants. Diese Handlung kann u. a. eine
Bestellung oder ein Kauf sein. Als Erfolg wird eine abgeschlossene Handlung durch
einen vom Affiliate vermittelten Besucher gewertet, die mit einer vom Umsatz
unabhängigen (fixen) Provision vergütet wird.
Werbekostenerstattung
Die Zahlung einer Vergütung an den Affiliate durch den Merchant, geleistet
anhand der von AmunSystems gezählten und abgerechneten Erfolge des Affiliate.
Informationszeitpunkt
Der rechtsverbindliche Zeitpunkt der Übermittlung von Informationen an Affiliates
und/oder Merchants bestimmt sich jeweils aus der von AmunSystems durch geeignete
technische Mittel protokollierten Versendung der Informationsemail an den betroffenen
Affiliate/Merchant.
Logfiles
Von AmunSystems im automatisierten Verfahren erfasste Daten der Besucher.
Diese Daten dienen als Grundlage der Abrechnung und enthalten u.a. die
IP-Adresse des Besuchers, Datum, Zeit und weitere Informationen. Als
Nachweis der erbrachten Dienstleistung akzeptiert der Merchant die durch
protokollierten Logfiles.
1. Mit der Anmeldung des Vertragspartners bei AmunSystems werden diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an allen, auch zukünftigen,
Partnerprogrammen einbezogen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von AmunSystems werden unter der URL www.AmunSystems bereitgehalten.
2. AmunSystems behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.
Über Änderungen der Bedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse werden
die Vertragspartner rechtzeitig per Email informiert. Vertragspartner haben
das Recht, innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die Teilnahme an den Partnerprogrammen zu
beenden und das Vertragsverhältnis mit AmunSystems zu kündigen. Nach Ablauf
der Frist gilt das Vertragsverhältnis unter Einbeziehung der neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen fort.
3. Für von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gilt
das Schriftformerfordernis. Abweichende Regelungen / Individualabreden gelten
daher nur, soweit sie von AmunSystems schriftlich bestätigt wurden.
1. Der Merchant bewirbt über Affiliates, die durch AmunSystems vermittelt werden,
seine Angebote. Der Merchant zahlt den Affiliates dafür eine erfolgsabhängige
Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung sowie die Erfolgsgrundlage wird durch den
Merchant allein verantwortlich für jedes einzelne Programm festgelegt.
Die jeweiligen Programmbedingungen werden auf der Homepage von AmunSystems unter
der URL www.AmunSystems.com bekannt gegeben. Darüber hinaus zahlt der Merchant
für die Dienstleistungen von AmunSystems eine Vergütung entsprechend dem jeweils
gültigen Preisverzeichnis an AmunSystems.
2. Die Merchants können die Bedingungen der von ihnen betriebenen Partnerprogramme
(Kampagnen) innerhalb des für jedes Partnerprogramm zulässigen Rahmens
jederzeit ändern. Der Rahmen, innerhalb dessen Änderungen zulässig sind, ergibt sich
aus den einzelnen Programmbedingungen, die in der Programmliste auf www.AmunSystems.com
veröffentlicht sind. Die Merchants sind verpflichtet, bei Änderungen der
Programmbedingungen diese Änderungen AmunSystems unverzüglich mitzuteilen.
AmunSystems übernimmt es sodann, die Änderungen auf der Homepage www.AmunSystems
bekannt zu geben sowie die für diese Programme angemeldeten Affiliates
unverzüglich zu informieren. Die Änderungen werden sodann am darauf folgenden Werktag
um 00:00 Uhr wirksam.
3. Bei Programmbedingungen, die dies erfordern, ist der Merchant verpflichtet,
seine Internetseiten so anzupassen, dass AmunSystems Geschäftsabschlüsse auf der
Website des Merchants erfolgreich protokollieren kann. AmunSystems unterstützt den
Merchant unter anderen durch entsprechende Code-Vorlagen bei dieser Anpassung.
4. Das Partnerprogramm des Merchants wird in der Programmliste auf
www.AmunSystems.com veröffentlicht.
5. Die Zahlung der Vergütung an die Affiliates erfolgt aus einem Transaktionsguthaben
des Merchants bei AmunSystems. Das Transaktionskonto des Merchants ist jeweils im
voraus durch den Merchant aufzuladen. Bei einem Neustart eines Partnerprogramms
(Kampagne) beträgt die Mindestsumme 500,00 EUR, alle nachfolgenden Aufladungen
betragen mindestens 200,00 EUR. AmunSystems wird den Merchant rechtzeitig darüber
informieren, dass eine Aufladung seines Guthabens notwendig ist.
6. AmunSystems protokolliert und zählt die Erfolge im Sinne dieser Bedingungen im
automatisierten Verfahren (Logfiles) und übermittelt diese Abrechnung an den
jeweiligen Merchant. Erhebt der Merchant keine Einwände gegen die Abrechnung,
so hat er diese freizugeben. Die Freigabe erfolgt im Loginbereich des Merchants
auf AmunSystems und wird von AmunSystems durch geeignete Informationen unterstützt.
Erst nach der Freigabe werden den Affiliates die entsprechenden Werbekostenerstattungen
gutgeschrieben. Der Merchant hat innerhalb eines Bearbeitungszeitraums von 45 Tagen
die übermittelte Abrechnung zu bewerten. Erhebt der Merchant innerhalb dieses
Zeitraums keine Einwände, so gilt die Abrechnung nach dem Ablauf von 45 Tagen,
bei längeren Bearbeitungszeiträumen nach deren Ablauf, als freigegeben. Der
Merchant hat das Recht, vor Start eines Partnerprogramms, das Sales
oder Leads zum Gegenstand hat, einen abweichenden Bearbeitungszeitraum, maximal
90 Tage, zu bestimmen. Längere Zeiträume sind nur in begründeten Einzelfällen
möglich und bedürfen der vorherigen Zustimmung durch AmunSystems. Eine Änderung
des Bearbeitungszeitraums bei einer bereits gestarteten Kampagne ist nur in
begründeten Einzelfällen, nach vorheriger Zustimmung von AmunSystems, möglich.
Der Merchant gewährleistet, dass sämtliche anfallenden Erfolge innerhalb des
vereinbarten Bearbeitungszeitraums durch ihn bewertet werden. Findet keine Bewertung
durch den Merchant statt, werden nach Ablauf des vereinbarten Bearbeitungszeitraums
sämtliche protokollierten Erfolge freigegeben und gemäß den Bedingungen des
jeweiligen Partnerprogramms abgerechnet.
7. Nach Freigabe der Abrechnungen werden den Affiliates die entsprechenden
Werbekostenerstattungen gutgeschrieben und AmunSystems erhält vom Merchant die
gemäß der Preisliste zu zahlende Provision. Der Merchant hat jederzeit für eine
ausreichende Deckung auf seinem Transaktionskonto bei AmunSystems zu sorgen.
Sollte die Deckung unter einen bestimmten Betrag fallen, so informiert AmunSystems
die Affiliates der betroffenen Programme über diesen Umstand, sperrt
die Programme für neue Bewerbungen von Affiliates und deaktiviert die
Auslieferung der Werbemittel. Sollte der Merchant sein Guthaben nicht innerhalb
einer Frist von 21 Tagen wieder in ausreichendem Maße aufladen, so werden die
betreffenden Programme dauerhaft beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt
werden Erfolge auf den Webseiten der Affiliates weiterhin protokolliert. Die in
dieser Zeit aufgelaufenen Forderungen von Affiliates werden an den Merchant
weitergeleitet und sind von diesem zu tragen. Der Merchant stellt AmunSystems
von allen Ansprüchen frei, die seitens der Affiliates gegen AmunSystems gerichtet
werden aufgrund von Ansprüchen auf Werbekostenerstattung wegen begründeter
Erfolge bis zum Informationszeitpunkt.
8. Eine ausreichende Deckung des Transaktionskontos des Merchants definiert sich
über die vom Merchant bestimmten Erfolge. Bei Partnerprogrammen,
die zu einer Werbekostenerstattung pro Klick berechtigen, liegt die Deckungsgrenze
bei einer durchschnittlichen Auszahlungssumme der Klickvergütung von 1 Woche.
Partnerprogramme, die eine Werbekostenerstattung je Lead oder Sale
vorsehen, benötigen eine Deckungsgrenze, die mindestens 75 % der noch nicht
durch den Merchant freigegebenen Erfolge zzgl. der an AmunSystems zu zahlenden
Provision abdeckt. AmunSystems behält sich das Recht vor, die Deckungsgrenze in
jedem einzelnen Fall nach Abwägung der Interessen von Affiliates und Merchants
anzupassen.
9. Für Guthaben auf bei AmunSystems geführten Transaktionskonten erfolgt keine
Verzinsung.
10. AmunSystems stellt dem Merchant Statistiken zur Verfügung, die geeignet sind,
die Erfolge und entsprechenden Umgebungsvariablen der Erfolgszählung nachzuvollziehen.
Diese Statistiken (Logfiles) sind im Login-Bereich von www.AmunSystems.com abrufbar.
Ein Anspruch auf Zusendung der Statistiken an den Merchant besteht nicht.
11. Der Merchant stellt AmunSystems bei Einrichtung des Programms in
geeigneter Form Werbemittel, Preislisten oder ähnliche, zur korrekten Betreibung
des Partnerprogramms notwendigen Unterlagen, als Hypertext, Dateiliste
oder sonstige Tags oder Codes zur Verfügung, die auf den Servern des Merchant
gehostet werden. Der Merchant versichert, über die Werbemittel und sonstigen
Tags und Codes in der oben genannten Weise verfügen zu dürfen. Der Merchant ist
für die Aktualität und Nutzbarkeit der von ihm zur Verfügung gestellten
Informationen verantwortlich. Bei Verwendung von nicht aktuellen oder nutzbaren
Informationen bleibt der Merchant gleichwohl zur Zahlung der Vergütung
verpflichtet es sei denn, er hat deren Verwendung ausdrücklich widersprochen.
Der Merchant kann auf die Einbindung der Werbemittel, deren Platzierung und
Kennzeichnung, die Häufigkeit der Einbindung und ähnliche Fragen nur dann
Einfluss nehmen, wenn dies durch seine wirtschaftlichen Interessen gerechtfertigt
erscheint. Veränderungen der zur Verfügung gestellten Werbemittel und Codes durch
den Affiliate sind nur nach vorhergehender Zustimmung des Merchant zulässig. Der
Merchant hat jederzeit die Möglichkeit, der Verwendung eines Werbemittels, Codes,
Hyperlinks oder einer Dateiliste zu seiner Website zu widersprechen. Dem Affiliate
(Programmteilnehmer) wird hierzu vom Merchant eine Frist von 3 Werktagen für den
Ausbau der Werbemittel eingeräumt.
12. Angemeldet werden können nur Webseiten, deren Inhalte nicht gegen geltendes
Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Sollte AmunSystems Kenntnis von
der Anmeldung einer Website mit verfassungsfeindlichen oder rechtswidrigen
Inhalten erlangen, so wird der Account des betreffenden Vertragspartners
sofort gesperrt. Zu dem werden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden
informiert. AmunSystems behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten mit
technischen Mitteln, unter Umständen auch unter Umgehung serverseitig bestehende
Regeln wie der Datei robots.txt auf derartige Inhalte zu untersuchen. AmunSystems
behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten auch bereits bei Verdacht auf die
Verbreitung oder Duldung von rechtswidrigen Inhalten von der Nutzung des Dienstes
auszuschließen. Es sind ausschließlich Webseiten in deutscher und/oder englischer
Sprache zur Teilnahme bei AmunSystems berechtigt.
13. AmunSystems übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit der Webseiten der
Affiliates. Es obliegt dem Merchant, vor Annahme der Bewerbung eines Affiliates
zu prüfen, ob dessen Webseiten rechtswidrige oder andere, für ihn nicht akzeptable
Inhalte aufweisen.
1. Der Affiliate registriert sich für die Teilnahme an Partnerprogrammen
(Kampagnen) mit seinen persönlichen Daten bei AmunSystems. Dabei wird dem
Affiliate ein Zugang (account) eingerichtet, über den die Teilnahme an
Partnerprogrammen abgewickelt wird. Das Anlegen mehrerer Zugänge
ist in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zustimmung von AmunSystems
möglich.
2. Der Affiliate hat bei der Einrichtung seines Zugangs seine persönlichen
Daten vollständig und richtig anzugeben. AmunSystems ist berechtigt, jederzeit
einen Nachweis über die angegebenen persönlichen Daten zu fordern. Änderungen
der persönlichen Daten sind unmittelbar an AmunSystems mitzuteilen. AmunSystems
ist im Falle der Änderung der persönlichen Daten ebenfalls berechtigt, einen
Nachweis über die Korrektheit der Daten vom Affiliate zu fordern.
3. Der Affiliate bewirbt auf seiner Website Angebote des Merchants. Der
Merchant zahlt dem Affiliate dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung.
Die Höhe dieser Erstattung sowie die Erfolgsgrundlage ergibt sich aus den
Bedingungen des jeweiligen Partnerprogramms und wird auf der Homepage von
AmunSystems bekannt gegeben.
4. Die Merchants sind berechtigt, die Bedingungen der Partnerprogramme
innerhalb der vorgegebenen Grenzen jederzeit zu ändern. Werbekostenrelevante
Änderungen werden den Affiliates durch AmunSystems unverzüglich per Email
mitgeteilt sowie auf der Homepage www.AmunSystems.com bekannt gegeben.
Änderungen des Bearbeitungszeitraumes bereits gestarteter Kampagnen werden
in begründeten Einzelfällen durch AmunSystems ohne vorherige Zustimmung
des Affiliate bewilligt.
5. Für die Teilnahme an einem Partnerprogramm bewirbt sich der Affiliate
über AmunSystems um eine Partnerschaft bei den entsprechenden Merchants.
Der Merchant muss der Partnerschaft ausdrücklich zustimmen, erst danach
ist der Affiliate berechtigt, für Angebote des Merchants zu werben und
die Werbekostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Ein Anspruch des
Affiliates auf Teilnahme an einem Partnerprogramm besteht nicht.
6. Angemeldet werden können nur Webseiten, die auf den anmeldenden
Affiliate registriert sind, ein vollständiges Impressum gemäß den
jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten und deren
Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland
verstoßen. Sollte die durch den Affiliate angemeldete Homepage auf
einen Dritten registriert sein, behält sich AmunSystems das Recht vor,
einen entsprechenden Berechtigungsnachweis anzufordern.
7. AmunSystems behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten mit
technischen Mitteln, unter Umständen auch unter Umgehung serverseitig
bestehender Regeln wie der Datei robots.txt auf derartige Inhalte zu
untersuchen. Sollte AmunSystems Kenntnis von der Anmeldung einer
Website mit verfassungsfeindlichen oder rechtswidrigen Inhalten
erlangen, so wird der Account des betreffenden Vertragspartners
ofort gesperrt. Zudem werden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden
informiert. AmunSystems behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten
auch bereits bei Verdacht auf die Verbreitung oder Duldung von rechtswidrigen
Inhalten von der Nutzung des Dienstes auszuschließen. Ein Anspruch des
Affiliate auf Werbekostenerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Es sind ausschließlich Webseiten in deutscher und/oder englischer
Sprache zur Teilnahme bei AmunSystems berechtigt. Anmeldungen anderer
Angebote werden ohne besondere Nachricht gelöscht.
8. Sobald ein Merchant der Teilnahme eines Affiliates an einem seiner
Partnerprogramme zustimmt, liefert AmunSystems die entsprechenden
Werbemittel in geeigneter Form modifiziert an den Affiliate aus. Die
Einbindung der Werbemittel obliegt allein dem Affiliate. Dies gilt
auch für die Platzierung und Kennzeichnung, die Häufigkeit der Einbindung
und ähnliche Fragen. Der Merchant kann hierauf nur Einfluss nehmen, wenn
dies durch seine wirtschaftlichen Interessen geboten erscheint.
9. Die korrekte technische Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten
Abrechnung liegt in der Verantwortung des Affiliate. Für aufgrund inkorrekter
Einbindung durch den Affiliate erlittenen Nachteilte übernimmt weder
AmunSystems noch der jeweilige Merchant eine Haftung.
10. Der Affiliate ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten
Werbemittelcodes oder -Tags in irgendeiner Weise zu verändern, gleich aus
welchem Grunde oder mit welcher Zielstellung. Der Affiliate ist ebenfalls
nicht berechtigt, diese Codes oder Tags in einer anderen als der
vorgesehenen Art und Weise zu verwenden, auch wenn dies technisch möglich
sein sollte. Dem Affiliate ist es weiterhin nicht gestattet, die Werbemittel
in Emails zu integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt
dieser Email zugestimmt haben (Spam). Die Einbindung der dem Affiliate
zur Verfügung gestellten Werbemittel darf nicht dergestalt erfolgen,
dass die Nutzer der Webseiten des Affiliate durch Vorname von Handlungen
in Zusammenhang mit dieser Werbung einen zusätzlichen Nutzen als die
durch den Merchant angestrebte Wahrnehmung des beworbenen Angebots haben.
Dies umfasst beispielsweise die Verwendung als Absendeschaltfläche für die
Versendung von SMS, die Verwendung in Angeboten mit Beteiligung der Nutzer
an den durch sie verursachten Einnahmen und ähnliche Einsatzfelder. Im
Zweifel ist der Merchant des jeweiligen Programms bereits bei der Bewerbung
des Affiliate für das Partnerprogramm von dem geplanten Einsatz in Kenntnis
zu setzen und muss diesem ausdrücklich zugestimmt haben. Soweit der
Affiliate hiergegen verstößt, behält sich AmunSystems vor, den betreffenden
Affiliate zu sperren, das Guthaben des Affiliate nicht auszuzahlen und an
den Merchant zurückzuerstatten und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe
des vom Affiliate durch den Verstoß erzielten Umsatzes geltend zu machen.
Dem Affiliate bleibt es vorbehalten, keinen oder einen geringeren Schaden
nachzuweisen.
11. Der Affiliate darf Werbemittel, Codes und Hyperlinks über einen Adserver
einblenden. Der Affiliate ist auch berechtigt, in Absprache mit AmunSystems
und dem Merchant die zur Verfügung gestellten Werbemittel und Codes abzuändern.
Die vergütungsrelevante Protokollierung der erzielten Erfolge darf hierdurch
jedoch nicht beeinträchtigt werden und erfolgt allein über AmunSystems.
Insoweit behält sich AmunSystems das Recht vor, bei einer
Beeinträchtigung der korrekten Erfassung der Erfolge durch Umstände, die
vom Affiliate zu vertreten sind, das Guthaben des Affiliate nicht auszuzahlen
und an den Merchant zurückzuerstatten.
12. Die Erfassung der Erfolge und Berechnung der Werbekostenerstattung
erfolgt ausschließlich über AmunSystems. Ein Anspruch des Affiliate auf
Werbekostenerstattung gegen AmunSystems besteht nur dann, wenn der Merchant
die Freigabe der Werbekostenerstattung erklärt hat und über eine
ausreichende Deckung auf seinem Transaktionskonto bei AmunSystems verfügt.
Andernfalls ist der Anspruch auf Werbekostenerstattung gegenüber AmunSystems
ausgeschlossen. Der Anspruch auf Auszahlung von Werbekostenerstattung
gegenüber AmunSystems ist ferner ausgeschlossen, soweit die entsprechende
Werbekostenerstattung bereits an den Merchant zurückerstattet wurde.
13. Die Auszahlung von Werbekostenerstattung an den Affiliate erfolgt erst,
wenn das Konto des Affiliate ein Guthaben von mindestens 5 Euro aufweist.
Guthaben auf den Konten bei AmunSystems werden nicht verzinst. Sollte
das Guthaben des Affiliate innerhalb von 5 Jahren seit der Programmteilnahme
die Auszahlungsgrenze von 5 Euro nicht erreichen oder innerhalb von 3
Jahren seit der Anmeldung keine Veränderung des Kontostandes auftreten,
wird das entsprechende Transaktionskonto geschlossen. Ein auf dem Konto
des Affiliate evtl. vorhandenes Guthaben von weniger als 5 Euro wird nicht
ausbezahlt.
14. Die Auszahlung der Werbekostenerstattung erfolgt bargeldlos auf ein
vom Affiliate anzugebendes Girokonto eines deutschen Kreditinstituts.
Hat der Affiliate in Deutschland keinen Wohnsitz, Sitz oder keine Niederlassung,
erfolgt die Auszahlung bargeldlos auf ein vom Affiliate anzugebendes Konto
eines Kreditinstitutes in dem Land, in dem der Affiliate seinen Wohnsitz,
Sitz oder seine Niederlassung hat. Eine Auszahlung per PayPal und MoneyBookers
ist derzeit ebenfalls möglich. Es liegt allerdings bei AmunSystems, ob dies
auch weiterhin so bleibt. Diese beiden zu letzt genannten Auszahlungsmöglichkeiten
können also jederzeit eingestellt werden.
15. Der Affiliate verpflichtet sich, seine bei AmunSystems hinterlegten
Kontaktdaten, insbesondere seine eMail-Adresse, jederzeit auf dem aktuellen
Stand zu halten. Nachteile, die der Affiliate durch verspätete Information
aufgrund mangelhafter oder nicht aktueller Kontaktdaten erleidet, fallen
in seine alleinige Verantwortung.
16. AmunSystems behält sich vor, dem Affiliate in regelmäßigen Abständen
relevante Informationen per eMail zukommen zu lassen.
17. Jede Manipulation führt zur sofortigen Sperrung des Affiliate und
Schließung seines Kontos bei AmunSystems. Eine erneute Anmeldung des
gesperrten Affiliate ist bis auf Widerruf durch AmunSystems ausgeschlossen.
Ein auf dem Konto des Affiliate befindliches Guthaben, auch wenn es nicht
aus manipulierten Vorgängen herrührt, wird an die betroffenen Merchants
zurückerstattet.
18. AmunSystems behält es sich vor, gegen wegen Manipulationen gekündigte
Affiliates rechtliche Schritte einzuleiten.
19. AmunSystems behält es sich weiterhin vor, bei nachgewiesener Manipulation
eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro vom Affiliate zu fordern.
20. Der Merchant haftet gegenüber den Affiliates und gegenüber AmunSystems
für die von ihm zur Verfügung gestellte Werbung. Der Merchant stellt AmunSystems
und die von AmunSystems vermittelten Affiliates von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei,
die AmunSystems und/oder den Affiliates dadurch entstehen, dass ein
Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung
des Merchants gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt.
21. Der Affiliate haftet gegenüber AmunSystems und gegenüber den Merchants
für die von ihm durchgeführten Werbemaßnahmen. Der Affiliate stellt
AmunSystems und die von ihm beworbenen Merchants von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die
AmunSystems und/oder den Merchants dadurch entstehen, dass ein Anspruch
gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge Werbemaßnahmen des Affiliate
gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
22. Jeder Affiliate ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit AmunSystems und
allen oder einzelnen Merchants jederzeit zu beenden. Beendet der Affiliate
die Zusammenarbeit mit AmunSystems, so wird ein eventuelles Guthaben des
Affiliate bei AmunSystems jedoch nur ausbezahlt, wenn es mindestens die
Auszahlungsgrenze von 5,00 Euro erreicht.
23. Die Kündigung der Zusammenarbeit mit AmunSystems und/oder die Beendigung
der Teilnahme an einem oder mehreren Partnerprogrammen ist für jeden
Affiliate jederzeit online im Login-Bereich für Affiliates auf
www.AmunSystems.com möglich. Jede Kündigung ist gültig ab 00:00 Uhr des
auf die Vornahme der Kündigung folgenden Werktags, ab diesem Zeitpunkt
werden auch keine Erfolge auf den betroffenen Webseiten des Affiliates
mehr gezählt bzw. zur Berechnung des Anspruchs auf Werbekostenerstattung
herangezogen.
24. Jeder Merchant ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit AmunSystems und
allen oder einzelnen Affiliates jederzeit zu beenden. Beendet der Merchant
die Zusammenarbeit mit AmunSystems, so wird sein Konto nach Abrechnung aller
restlichen Vorgänge abgeschlossen und ein eventuelles Restguthaben an den
Merchant zurückerstattet. Die Kündigung der Zusammenarbeit mit AmunSystems
und/oder die Beendigung eines oder mehrerer angebotener Partnerprogramme
ist für Merchants jederzeit möglich. Jede Kündigung und Programmbeendigung
ist gültig ab 00:00 Uhr des auf die Vornahme der Kündigung übernächsten
Werktages. Ab diesem Zeitpunkt werden für einen Zeitraum von 7 Tagen noch
alle Erfolge gezählt bzw. zur Berechnung des Anspruchs auf
Werbekostenerstattung herangezogen, die ihren Ursprung vor der Kündigung
und/oder Programmbeendigung hatten.
25. Die nach der Kündigung der Zusammenarbeit mit AmunSystems und / oder
der Beendigung eines oder mehrerer Partnerprogramme gemäß dem vorgenannten
Punkt registrierten Erfolge sowie daraus resultierende Ansprüche von Affiliates
werden aus dem Guthaben des Merchants gedeckt. Soweit kein Guthaben des
Merchants mehr vorhanden ist, ist der Merchant zum Ausgleich der Forderung
verpflichtet.
26. AmunSystems beachtet die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und alle anderen
datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich ggf. künftiger
europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der
Wahrung des Datengeheimnisses. AmunSystems erhebt, speichert und nutzt
personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des
Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner.
Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit AmunSystems unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der AmunSystems.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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